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7. August 2023: Erstmaliges Fitch Rating
Fitch Ratings hat der Addiko Bank AG erstmalig ein ‚BB‘ Long-Term Issuer Default Rating (IDR) und ein ‚bb‘ Viability Rating (VR) vergeben. Der Ausblick in Bezug auf das Long-Term IDR ist stable.

Gleichzeitig hat Addiko Bank AG das Rating bei Moody’s Investors Service beendet. (Link)

14. Dezember 2022: Finaler SREP Bescheid erhalten
Die Addiko Bank AG hat den finalen SREP Bescheid für 2023 erhalten, in dem die erwarteten und in der 3Q22 Disclosure kommunizierten Kapitalquoten bestätigt wurden. Der neue SREP gilt ab 1. Januar 2023:

  • Pillar 2 Requirement (P2R) unverändert bei 3,25%, wovon mindestens 56,25% in hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1) und 75% in Kernkapital (Tier 1 capital) gehalten werden müssen
  • Pillar 2 Guidance (P2G) bei 3,25% (gegenüber aktuell 2,0%)

 

31. Mai 2022: Edgar Flaggl in den Vorstand der Addiko Bank AG berufen
Kurt Pribil, Aufsichtsratsvorsitzender der Addiko Bank AG, freut sich bekanntzugeben, dass Edgar Flaggl mit 1. Juni 2022 als Chief Financial Officer (CFO) in den Vorstand der Addiko Bank AG bestellt wird. Herr Flaggl hat diese Position bereits seit 1. Juni 2021 als Generalbevollmächtigter ausgeübt und direkt an den Vorstandsvorsitzenden berichtet.

 

2. Februar 2022: Finaler SREP Bescheid erhalten; Kapitalquoten bestätigt
Die Addiko Bank AG hat den finalen SREP Bescheid für 2022 erhalten, in dem die bereits offengelegten Kapitalquoten bestätigt werden
(link). Der neue SREP gilt ab 1. März 2022:

  • Pillar 2 Requirement (P2R) bei 3,25% (gegenüber aktuell 4,1%, welches zur Gänze in hartem Kernkapital CET1 gehalten werden muss), wovon mindestens 56,25% in hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1) und 75% in Kernkapital (Tier 1 capital) gehalten werden müssen
  • Pillar 2 Guidance (P2G) bei 2,0% (gegenüber aktuell 4,0%)

Das momentan laufende Comprehensive Assessment, dessen Ergebnis in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet wird, kann sich noch auf die im SREP-Zyklus 2022 festgelegte Pillar 2 Guidance auswirken.

22. Juli 2021:  Rating Action – Moody’s stuft Addiko Bank AGs long-term Counterparty Risk Assessment (CR Assessment) auf Ba1(cr) von zuvor Ba2(cr) und das long-term Counterparty Risk Rating (CRR) auf Ba2 von zuvor Ba3 nach Aktualisierung seiner Methodologie herauf (link)

11. Mai 2021:  Moody’s aktualisiert Credit Opinion; Ratings der Addiko Bank AG unverändert  (Ausblick stabil) (link)

16. Februar 2021: Periodic Review Announcement – Moody’s Ratings der Addiko Bank AG unverändert  (Ausblick stabil) (link)

9. Februar 2021: Addiko Gruppe veröffentlicht Update zu Mid-Term Targets und Dividende 2019 (pdf)

9. Dezember 2020: Rating Action – Moody’s hat am 4. Dzember 2020 die Ratings der Addiko Bank AG unverändert gelassen (Ausblick stabil) (link)

2. Dezember 2020:Kurt Pribil als Vorsitzender des Aufsichtsrates gewählt
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat Herrn Kurt Pribil zum neuen Vorsitzenden und Herrn Herbert Juranek zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates in seiner konstituierenden Sitzung vom 2. Dezember 2020 nach der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. November 2020 gewählt.

26. November 2020: Link zur Live-Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 27. November 2020 veröffentlicht (Gehe zu)

6. November 2020: Dokumente zur ordentlichen Haupversammlung am 27. November 2020 bereitgestellt (link)

28. Oktober 2020: Einladung zur ordentlichen Haupversammlung am 27. November 2020 bekannt gegeben(link)

7. September 2020: Addiko ab dem 7. Oktober 2020 von der EZB beaufsichtig (link)

9. Juli 2020: Link zur Live-Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung der Addiko Bank AG am 10. Juli 2020 veröffentlicht (Gehe zu)

3. Juli 2020: Stellungnahme des Aufsichtsrates der Addiko Bank AG zu Beschlussvorschlägen von Aktionären zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung nach § 110 AktG (link)

2. Juli 2020: Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung nach § 110 AktG  (link)

29. Juni 2020: Rating Action – Moody’s hat am 26. Juni 2020 die Ratings der Addiko Bank AG unverändert gelassen (Ausblick stabil) (link)

25. Juni 2020: Stellungnahme des Aufsichtsrates der Addiko Bank AG zur Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung (link)

23. Juni 2020: Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung (link)

22. Juni 2020: Ganesh Krishnamoorthi appointed Chief Retail, IT and Digitalization Officer from August 1, 2020 (pdf)

19. Juni 2020: Einladung zur außerordentlichen Haupversammlung am 10. Juli 2020 bekannt gegeben (link)

26. Mai 2020: Bekanntgabe der Kapitalanforderungen 2020 gemäß SREP-Entscheidung
Die Addiko Bank AG hat die Entscheidung der FMA bezüglich der SREP-Kapitalanforderungen für 2020 erhalten.
Die Addiko Bank AG teilt hiermit mit, dass die Addiko Bank AG am 26. Mai 2020 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) die formelle Entscheidung bezüglich der SREP Kapitalanforderungen für 2020 erhalten hat. Wie bereits bekannt gegeben, spiegelt die Entscheidung den letztgültigen Entwurf wider, und beläuft sich auf eine Säule-2-Anforderung (P2R) in Höhe von 4,1% und eine Pillar 2 Guidance (P2G) in Höhe von 4% auf Holding-Ebene sowie auf Ebene der Addiko Gruppe. Weitere Details sind in der am 19. Mai 2020 veröffentlichten Earnings Release für das erste Quartal 2020 (1Q20) enthalten. Im Zusammenhang mit P2G hat die FMA ersucht, nach Feststellung der Auswirkungen von Covid-19 auf die Addiko Bank AG einen Kapitalplan bis Februar 2021 vorzulegen, welcher darlegt auf welche Art und Weise und in welchem Zeitrahmen diese Empfehlung nachgekommen wird. Der SREP-Prozess unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Jahren 2019 und 2020 wurde gestartet, ein entsprechender Entwurf des SREP 2021 wird im Spätherbst 2020 erwartet.

31. März 2020: Addiko Bank AG verschiebt ihre ordentliche Hauptversammlung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auf das vierte Quartal 2020 (pdf)

5. Februar 2020: Addiko Group veröffentlicht vorläufiges Ergebnis für das Jahr 2019 (pdf)

20. Dezember 2019: Ankündigung der MREL-Anforderung
Die Addiko Bank AG hat die Entscheidung des SRB bezüglich der MREL-Anforderung erhalten.
Hiermit informiert die Addiko Bank AG, dass die Addiko Bank AG am 17. Dezember 2019 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) die formale Entscheidung des Single Resolution Board (SRB) in Bezug auf die MREL-Anforderung (Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) erhalten hat, die sich auf 20,58% der Gesamtverbindlichkeiten und Eigenmittel (TLOF) auf konsolidierter Ebene beläuft. Die MREL-Anforderung ist ab 31. Dezember 2023 zu erfüllen und ab diesem Datum jederzeit einzuhalten.
Wie bereits bekannt gegeben basiert die Entscheidung für die MREL-Anforderung auf dem Single Point of Entry (SPE) Ansatz, während die Addiko Bank AG in Vorbereitung ist, alle Anforderungen für einen Multiple Point of Entry (MPE) zu erfüllen.

06. Dezember 2019: Rating Action – Moody’s bestätigt die Ratings der Addiko Bank AG (Ausblick stabil), die die am 11. Oktober 2019 eröffnete Rating-Überprüfung für Addiko abschließen und die Ankündigung der Bank vom 19. November 2019 widerspiegeln, eine geplante Emission für nachrangige Tier-2-Notes aufzuschieben

19. November 2019: Addiko Group veröffentlicht 3Q19 Ergebnis

11. Oktober 2019: Rating Action – Moody’s nimmt Deposit Ratings der Addiko Bank AG auf „Review for Upgrade“, und vergibt ein erstes Ba3-Rating für nachrangige Tier-2-Notes, auf „Review for Upgrade“

10. Oktober 10 2019: Management callmit Investoren und Analysten (Englisch)

20. August 2019: Addiko Group veröffentlicht 1H19 Ergebnis

12. August 2019: Citigroup Global Markets Limited übte als Stabilisierungsmanager den Greenshoe vollständig aus (975.000 Aktien)

7. August 2019:Zeitpunkt und Details zur Ankündigung der 1H19 Ergebnisse veröffentlicht

13. August 2024: EZB stellt Ruhen der Stimmrechte von Alta Pay Group d.o.o. und Diplomat Pay d.o.o. fest (pdf )

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Addiko Bank AG heute darüber informiert, dass die EZB festgestellt hat, dass Alta Pay Group d.o.o. (im Folgenden „Alta Pay Group“) und Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend „Diplomat“) gemeinsam eine qualifizierte Beteiligung in Höhe von insgesamt 19,62% der Aktien der Addiko Bank AG erworben und es unterlassen haben, dies gemäß § 20 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes der FMA anzuzeigen.

Die EZB hat ferner festgestellt, dass gemäß § 20 Abs. 4 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) die Stimmrechte im Zusammenhang mit den 9,63% der Aktien der Addiko Bank AG, die die Alta Pay Group hält, und den 9,99% der Aktien der Addiko Bank AG, die Diplomat hält, daher ex lege ruhen, d.h. 12,75% seit dem 27. März 2024 und 19,62% seit dem 22. Juli 2024, bis die EZB feststellt, dass der Erwerb einer Beteiligung gemäß § 20a Abs. 2 des österreichischen Bankwesengesetzes nicht untersagt worden wäre.

Darüber hinaus hat die EZB mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Abs. 6 des österreichischen Bankwesengesetzes beim Handelsgericht Wien die Bestellung eines Treuhänders für die ruhenden Stimmrechte beantragen und das Gericht von ihrer Feststellung informieren wird, dass Alta Pay Group und Diplomat gemeinsam handeln, dass sie gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschreiten und dass sie dies der zuständigen Behörde (FMA) nicht angezeigt haben.

Darüber hinaus hat die EZB hinzugefügt, dass für den Fall, dass eine der beiden genannten Parteien oder eine andere mit ihnen gemeinsam handelnde Partei ohne vorherige Anzeige gemäß § 20 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes weitere Anteile an der Addiko Bank AG erwerben sollte, das gesetzliche Ruhen der Stimmrechte sich auch auf diese Aktien erstrecken würde.

 

8. Juli 2024: Alta Pay Group d.o.o. zieht Antrag auf Erwerb einer qualifizierten Beteiligung zurück (pdf )

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der Addiko Bank AG heute mitgeteilt, dass Alta Pay Group d.o.o. ihren Antrag auf Nichtuntersagung des Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 10% an der Addiko Bank AG zurückgezogen hat.

Die bisherigen Meldungen der Alta Pay Group d.o.o. über den (angestrebten) Erwerb von Beteiligungen an der Addiko Bank AG können der Website der Addiko Bank AG (https://www.addiko.com/de/aktionaersstruktur/) entnommen werden.

29. März 2023: EZB genehmigt Aktienrückkauf in Höhevon bis zu €3,2 Mio. (pdf )
Der Vorstand der Addiko Bank AG hat heute die Genehmigung der Europäischen Zentralbank (EZB) erhalten, einen Aktienrückkauf in Höhe von bis zu €3.205.625 für Vergütungszwecke durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm wird voraussichtlich im April 2023 starten. Weitere Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm 2023 werden im Einklang mit den Offenlegungspflichten veröffentlicht.

14. Dezember 2022: Slowenisches Verfassungsgericht hebt Schweizer-Franken-Gesetz auf und bestätigt Addikos Rechtsansicht (pdf)
Das slowenische Verfassungsgericht hat heute die Aufhebung des im Februar 2022 in Kraft getretenen sogenannten Schweizer-Franken-Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz wurde vom slowenischen Verfassungsgericht am 10. März 2022 bis zu seiner heute veröffentlichten endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Es zielte darauf ab, die Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern rückwirkend zu Lasten der Banken zu ändern. Der Entscheidung zufolge lagen nicht alle Voraussetzungen einer verfassungsrechtlich zulässigen Rückwirkung vor. Einerseits betraf die Rückwirkung das gesamte Gesetz und nicht nur einzelne Klauseln, andererseits ist kein besonderes begründetes öffentliches Interesse nachgewiesen worden, das eine Rückwirkung ausnahmsweise zulassen würde. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes fiel 7:1 zugunsten einer Aufhebung des Gesetzes aus und bestätigt damit eindeutig die Rechtsansicht von Addiko.

Das abgewiesene Gesetz zielte auf die Umstrukturierung von Konsumentenkrediten ab, die auf CHF lauten (oder mit einer Währungsklausel in CHF) und zwischen 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden. Das Gesetz hätte die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für derartige CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen.

Durch die Aufhebung des Gesetzes beseitigte das slowenische Verfassungsgericht die durch dieses Gesetz erfolgte Verletzung der Verfassung und Gesetzgebung der Republik Slowenien sowie des europäischen Rechtes. Die Addiko hatte im Februar 2022 den Worst-Case für die Bank bei bis zu EUR 110 Millionen geschätzt.

Da zukünftig neue legistische Versuche zur Regelung dieses Themas nicht ausgeschlossen werden können, wird Addiko weiterhin versuchen, zusammen mit anderen Banken und der slowenischen Regierung aktiv eine Lösung zu finden, um hier mit einem ausgewogenen Ansatz endgültig Rechtssicherheit zu schaffen.

 

2. Februar 2022: Slowenien: Rückwirkendes CHF-Gesetz verabschiedet; vorläufiges Impact Assessment durchgeführt (pdf)
Die slowenische Nationalversammlung hat heute das „Gesetz zur Begrenzung und Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern von Schweizer Franken“ verabschiedet.

Zweck des Gesetzes ist es, Konsumentenkredite, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und zwischen dem 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden, zu restrukturieren. Unter anderem sind die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für alle derartigen Vereinbarungen für CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen.

Die Addiko Bank AG hat sich entschieden, rechtliche Mittel gegen das neue Gesetz zu ergreifen.

Trotz der Schwierigkeiten, mit denen Banken bei der Auslegung der Gesetzesbestimmungen und der Rückwirkung von bis zu 17 Jahren konfrontiert sind, hat die Addiko Bank AG ein vorläufiges Impact Assessment durchgeführt, wonach sie die negativen Auswirkungen der Umsetzung des neuen Gesetzes auf einen Bereich von ca. EUR 100 bis 110 Millionen einschätzt, basierend auf eigener Interpretation und der Annahme eines Worst-Case-Szenarios. Diese negativen Auswirkungen würden zu einem Nettoverlust im Geschäftsjahr 2022 führen. Folglich werden voraussichtlich keine Dividenden für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 ausbezahlt.

Basierend auf dem vorläufigen Impact Assessment bekräftigt die Addiko Bank AG die Erwartung, dass sowohl die Addiko Bank AG als auch die Addiko Gruppe weiterhin deutlich über den verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben, und die vorhandene Kapitalisierung ausreichend ist, um die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des Gesetzes abzudecken. Zum Ende des dritten Quartals 2021 lag die CET1-Quote der Addiko Gruppe bei 19,8% auf CRR Übergangsbasis (19,1% IFRS 9 fully-loaded) und die CET1-Quote der Addiko Bank AG bei 46,86% auf CRR Übergangsbasis und fully-loaded.

Gemäß den vorläufigen und ungeprüften Finanzdaten zum Jahresende 2021 verbesserte sich die CET1-Quote der Addiko Gruppe im Vergleich zum dritten Quartal 2021 auf 21,8% auf CRR Übergangsbasis und 21,2% IFRS 9 fully-loaded.

 

25. Januar 2022: Republik Slowenien plant Abstimmung über rückwirkendes CHF-Gesetz (pdf)
Am 19. Januar 2022 beschloss der Finanzausschuss der slowenischen Nationalversammlung, den Entwurf des „Gesetzes zur Begrenzung und Verteilung des Währungsrisikos zwischen Gläubigern und Kreditnehmern von Schweizer Franken“ zu unterstützen und ihn der slowenischen Nationalversammlung in der Woche vom 31. Januar 2022 zur Abstimmung vorzulegen. Nach heutigen Erkenntnissen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Parlament dem Gesetz zustimmen wird. Im Falle einer Verabschiedung würde ein solches Gesetz 15 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Zweck der Gesetzesvorlage ist es, basierend auf dem vorliegenden Entwurf, Konsumentenkredite, die auf CHF lauten (oder eine Währungsklausel in CHF enthalten) und zwischen dem 28. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2010 abgeschlossen wurden, zu restrukturieren. Unter anderem sind die Kreditgeber dazu verpflichtet, rückwirkend eine Wechselkursobergrenze für alle derartigen Vereinbarungen für CHF-Kredite, die im vorgenannten Zeitraum abgeschlossen wurden, einzuführen.

Der Addiko Bank AG liegen noch nicht alle Details vor, um im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes eine belastbare Abschätzung von dessen Auswirkungen vorzunehmen. Allerdings hätte ein solches Gesetz im Falle seiner Verabschiedung negative Auswirkungen auf die derzeit geltende Dividendenpolitik und auf die Finanzergebnisse der Bank. Die Bank ist in Slowenien durch ihre Tochterbank Addiko Bank d.d. tätig.

Auf der Grundlage einer CET1-Quote von 19,8% auf Übergangsbasis für die Addiko Gruppe (19,1% IFRS 9 fully-loaded) und 46,86% auf Übergangsbasis und fully-loaded für die Addiko Bank AG zum Ende des dritten Quartals 2021 erwartet die Addiko Bank AG, dass sowohl die Addiko Bank AG als auch die Addiko Gruppe weiterhin deutlich über den verbindlichen Kapitalanforderungen bleiben, und die vorhandene Kapitalisierung ausreichend ist, um die möglichen Auswirkungen einer Umsetzung des oben genannten Gesetzes abzudecken.

8. November 2021: Addiko Bank AG veröffentlicht Entwurf des SREP Bescheids für 2022 (pdf)
Die Addiko Bank AG hat einen Entwurf des SREP Bescheids für 2022 erhalten, der eine Säule-2-Anforderung (P2R) von 3,25% vorsieht (gegenüber aktuell 4,1%, welches zur Gänze in hartem Kernkapital CET1 gehalten werden muss), wovon mindestens 56,25% in hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET 1) und 75% in Kernkapital (Tier 1 capital) gehalten werden müssen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Pillar 2 Guidance (P2G) in Höhe von 2,0% (gegenüber aktuell 4,0%) vor, die vollständig aus hartem Kernkapital (CET1) bestehen sollte. Das momentan laufende Comprehensive Assessment, dessen Ergebnis in der ersten Jahreshälfte 2022 erwartet wird, wird noch einen Einfluss auf die finale Beurteilung der P2G haben.

Die Zielkapitalisierung und Dividendenpolitik der Addiko Bank AG bleiben derzeit unberührt und werden im Zuge der Aktualisierung der mittelfristigen Ziele („Mid-Term Targets“) der Bank mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

 

30. März 2021: Herbert Juranek scheidet zum Ende der Hauptversammlung 2021 aus dem Aufsichtsrat aus (pdf)
Wie bereits am 26. März 2021 veröffentlicht, wird Herr Herbert Juranek ab dem 1. Mai 2021 die Rolle des Chief Executive Officer (CEO) der Addiko Bank AG übernehmen.

Folglich hat der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Addiko Bank AG, Herr Herbert Juranek, heute seinen Rücktritt von seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender und Aufsichtsratsmitglied bereits zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2021 angekündigt.

 

26. März 2021: Aufsichtsrat genehmigt Änderungen im Vorstand (pdf)
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat heute Änderungen im Vorstand der Addiko Bank AG beschlossen.

Ab dem 1. Mai 2021 wird Herr Herbert Juranek, derzeit stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Addiko Bank AG, die Rolle des Chief Executive Officer (CEO) übernehmen. Folglich wird Herr Juranek zum 30. April 2021 als stellvertretender Vorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats der Addiko Bank AG zurücktreten.

Herr Juranek ist ein erfahrener Banker mit einer Erfolgsbilanz in verschiedenen Positionen im Vorstand und Aufsichtsrat von Finanzinstituten, die im CSEE-Markt tätig sind. Herr Juranek wird den Vorstand der Addiko Bank AG leiten, um die etablierte Strategie weiter zu beschleunigen und zusätzliche Wachstumschancen aufbauend auf der bestehenden Addiko Plattform mit Fokus auf das digitale Konsumenten- und SME-Kreditgeschäft sowie Kosteneffizienz zu generieren.

Herr Csongor Nemeth, derzeit Chief Executive Officer (CEO), wird die Addiko Bank AG zum 31. Mai 2021 verlassen.
Herr Markus Krause, derzeit Chief Risk & Financial Officer (CRO & CFO), wird die Addiko Bank AG zum 31. Mai 2021 verlassen.

Herr Ganesh Krishnamoorthi bleibt im Vorstand als Chief Retail, IT und Digitalization Officer (CRBO & CIO).

Nach dem Ausscheiden von Herrn Krause wird der Vorstand durch ein drittes Mitglied ergänzt, das als Chief Risk Officer fungieren wird. Weitere Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Csongor Nemeth dankt dem Aufsichtsrat für die Gelegenheit, als CEO verantwortlich gewesen zu sein. Er ist stolz auf die Leistungen von Team Addiko und darauf, die Institution mit einer soliden finanziellen Basis an das neue Führungsteam zu übergeben.

Der Aufsichtsrat bedankt sich herzlich bei Herrn Nemeth und Herrn Krause für ihren wertvollen Beitrag seit 2015 und für die Schaffung einer soliden Grundlage für die Zukunft. Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass die Stärkung des Vorstands eine Möglichkeit zur weiteren Wertschöpfung in Form von einer beschleunigten Transformation der Bank, ihrer digitalen Reichweite in den Segmenten Konsumenten und SME sowie Verbesserungen in der Kosteneffizienz bietet.

29. Oktober 2020: Henning Giesecke kündigt Rückzug vom Aufsichtsrat zum Ende der Hauptversammlung 2020 an (pdf)
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Addiko Bank AG, Henning Giesecke, hat heute seinen Rücktritt von seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender und Aufsichtsratsmitglied zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27. November 2020 angekündigt.

Herr Giesecke ist seit Beginn der Transformation im Jahr 2015 im Aufsichtsrat der Addiko Bank AG und hat dabei seinen Schwerpunkt auf die Einführung eines umsichtigen Risikoansatzes sowie der Umsetzung einer nachhaltigen Risikopolitik der Addiko gelegt.

3. September 2020: Hans-Hermann Lotter kündigt Rückzug als Aufsichtsratsvorsitzender und AR-Mitglied zum Ende der Hauptversammlung 2020 an (pdf)
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Addiko Bank AG, Hans-Hermann Lotter, hat heute seinen Rücktritt von seiner Funktion als Vorsitzender und Aufsichtsratsmitglied zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im vierten Quartal 2020 angekündigt.

Herr Lotter ist seit Beginn der Transformation im Jahr 2015 im Aufsichtsrat der Addiko Bank AG und hat in seiner Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender vor kurzem mit der Neuordnung im Managementteam den Grundstein für eine beschleunigte Umsetzung der Strategie gelegt, und gleichzeitig eine angemessene Reaktion des Vorstandes auf die Covid-19 Pandemie sichergestellt.

 

10. Juli 2020: Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt (pdf)
Die außerordentliche Hauptversammlung der Addiko Bank AG hat heute am 10. Juli 2020, Frau Monika Wildner und Herrn Kurt Pribil als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Addiko Bank AG gewählt.

 

4. Juni 2020: Verlängerung von Vorstandsmandaten (pdf)
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat in seiner Sitzung vom 04. Juni 2020 beschlossen, die Mandate der Vorstandsmitglieder Csongor Nemeth und Markus Krause bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern.

 

26. Mai 2020: Änderungen im Vorstand / Aufsichtsrat stimmt neuem Vorstand zu (pdf)
Der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG hat heute eine Neuaufstellung des Vorstandes der Addiko Bank AG beschlossen, der sich künftig aus folgenden Personen zusammensetzen wird:
Ab 1. Juli 2020 wird Herr Csongor Nemeth, derzeit Chief Corporate & SME Banking Officer, als Chief Executive Officer (CEO) fungieren.
Ab 27. Mai 2020 wird Herr Markus Krause, derzeit Chief Risk Officer (CRO), zusätzlich zu seinen Aufgaben als CRO die Verantwortung für die Funktion des Chief Financial Officer (CFO) übernehmen.

Sowohl Herr Nemeth als auch Herr Krause waren während der erfolgreichen Transformation der Addiko Group seit 2015 Mitglieder des Vorstands und waren wesentliche Mitglieder jenes Führungsteams, das den Börsengang im Jahr 2019 umgesetzt hat.

Ab 1. August 2020 wird der Vorstand um ein drittes Mitglied erweitert, das als Chief Retail & IT Officer fungieren wird; weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Herr Razvan Munteanu, derzeit CEO, hat sich aufgrund unterschiedlicher Ansichten über den Aufbau und den Zeitpunkt der Veränderungen im Vorstand entschlossen, auf Ersuchen des Aufsichtsrates seinen Rücktritt mit 1. Juli 2020 anzubieten.

Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass die soliden Finanzkennzahlen der Bank – Kapitalbasis, Liquidität, Risikovorsorge in Erwartung der sich verschlechternden makroökonomischen Rahmenbedingungen – in Verbindung mit der neuen Zusammensetzung des Vorstands die Transformation der Bank entsprechend der festgelegten Strategie beschleunigen und digitalen Initiativen im Konsumenten- und SME-Segment sowie Effizienz- und Kostenprogrammen neuen Schwung verleihen werden.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Munteanu für seinen Beitrag, den er bei der Gestaltung der Addiko Bank durch die Entwicklung und Umsetzung ihrer besonderen Strategie geleistet hat.

 

22. Mai 2020: Veränderungen im Vorstand (pdf)
Der Finanzvorstand (CFO) der Addiko Bank AG, Herr Johannes Proksch, hat dem Aufsichtsrat seine Entscheidung mitgeteilt, von seiner Funktion als Vorstandsmitglied zurücktreten zu wollen. Die Entscheidung wurde aufgrund unterschiedlicher Ansichten getroffen. Details werden in den nächsten Tagen offiziell finalisiert.

Herr Johannes Proksch hat in den letzten zehn Jahren als CFO und Chief Transformation Officer (CTO) die erfolgreiche Restrukturierung der Addiko Bank und die letztjährige Notierung an der Wiener Börse geleitet. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Proksch für sein langjähriges Engagement und seine erfolgreichen Bemühungen, Addiko zu einem fokussierten Konsumenten- und SME-Kreditgeber in der CSEE-Region zu transformieren.

 

20. Mai 2020: Hans-Hermann Lotter als Vorsitzender des Aufsichtsrates gewählt (pdf)
Nach dem am 15. Mai 2020 bekanntgegebenen Rücktritt des vormaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Addiko Bank AG, Hermann-Josef Lamberti, hat der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG in der Sitzung vom 20. Mai 2020 den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Hans-Hermann Lotter zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Henning Giesecke bleibt stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates.

 

15. Mai 2020: Veränderung im Aufsichtsrat (pdf)
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Addiko Bank AG, Herr Hermann-Josef Lamberti, hat heute seine Funktion als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates zurückgelegt. Die Entscheidung erfolgte aus persönlichen Gründen nach dem IPO 2019 und der Verringerung der Beteiligung des vormaligen Hauptaktionärs.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Addiko Bank AG danken Herrn Lamberti für sein langjähriges Engagement in der Unternehmensgruppe.

Bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden durch den Aufsichtsrat wird der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Hans Lotter, satzungs- und gesetzesgemäß die Aufgaben des Vorsitzenden wahrnehmen.

4. Oktober 2019: Addiko Bank AG veröffentlicht Entwurf des SREP für 2020 (pdf)
Die Addiko Bank AG hat einen Entwurf des SREP für 2020 erhalten, der eine Säule-2-Anforderung (P2R) von 4,3% vorsieht (4,1% für 2019). Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Pillar 2 Guidance (P2G) in Höhe von 4% vor. Die Addiko Bank AG wird auf der Grundlage dieses Entwurfes an die Aufsicht herantreten, um dabei technische Aspekte sowohl bezüglich P2R als auch P2G zu adressieren.

 

1. Oktober 2019: Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Kroatien bezüglich CHF-Klauseln / Vorläufige Einschätzung (pdf)
Die Emittentin hat am 17. September 2019 eine Ad-hoc-Mitteilung zum Urteil des kroatischen Obersten Gerichtshofs über die Nichtigkeit von Devisenklauseln für CHF-Kredite veröffentlicht.

Nach eingehender Prüfung geht die Emittentin davon aus, dass Darlehensverträge, die nach dem kroatischen Verbraucherkreditgesetz 2015 nicht in EUR umgewandelt wurden, möglicherweise von der Entscheidung betroffen sind und Gegenstand individueller Rückerstattungsansprüche werden könnten. Addiko ist bereit, sämtliche Rechtsmittel gegen Einzelklagen einzulegen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet das Management, dass sich eine potenzielle Rückstellung im hohen einstelligen Millionen-Euro-Bereich im Ergebnis des dritten Quartals 2019 niederschlägt, abhängig von der weiteren Entwicklung der Umstände.

 

17. September 2019: Urteil des Obersten Gerichtshofes der Republik Kroatien bezüglich CHF-Klauseln (pdf)
Am 17. September 2019 urteilte der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien über einen kollektiven Verbraucherschutzanspruch gegen acht größere Banken, darunter die Addiko Bank d.d. (Zagreb), wies deren Revisionen ab und erklärte die in Krediten verwendeten CHF-Klauseln, die Zahlungen in lokaler Währung mit CHF verknüpfen, für nichtig.

Infolge des Urteils können jene Verbraucher, die Kreditverträge mit der Addiko Bank d.d. (Zagreb) abgeschlossen haben, die Nichtigkeit der jeweiligen CHF-Klausel mittels individuell einzureichender Klagen geltend machen.

Die Addiko Bank AG analysiert derzeit das Urteil und dessen Auswirkungen sowie mögliche Rechtsmittel.

CG

ADDIKO INVESTOR RELATIONS KONTAKT

Constantin Gussich
Investor Relations & Group Corporate Development
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