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Offenlegung betreffend Corporate Governance und Vergütung gemäß § 65a BWG

1. Information über die Einhaltung der § 5 Abs 1 Z 6 bis 9a BWG und § 28a Abs 5 Z 1 bis 5 BWG (Fit & Proper)

Um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, erforderliche Erfahrung und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Inhabern von Schlüsselpositionen (Fit & Proper Anforderungen) sicherstellen zu können, verfügt die Addiko Bank AG über eine Fit & Proper Policy, in welcher die Strategien für die Auswahl und der Prozess zur Eignungsbeurteilung festgelegt wurden, erlassen. Die Addiko Bank AG hat zur Einholung, Aufbereitung und Aufbewahrung der Unterlagen und Informationen sowie zur generellen Unterstützung des Vorstandes und des Nominierungsausschusses ein Fit & Proper Office eingerichtet. Alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie alle Inhaber von Schlüsselfunktionen wurden einer Fit-&-Proper-Evaluierung unterzogen. Die Eignung wird durch regelmäßige Schulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen laufend sichergestellt.

2. Information zu § 29 und § 39c BWG (Nominierungs- und Vergütungsausschuss)

Addiko Bank AG hat einen ständigen Nominierungs- und Vergütungsausschuss gemäß §§ 29, 39c BWG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 BWG und gemäß den Richtlinien des Corporate Governance Kodex eingerichtet.

Die Aufgaben sowie die Funktionsweise des Ausschusses sind in der Geschäftsordnung des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses der Addiko Bank AG festgelegt. Dem Nominierungsausschuss obliegt insbesondere die Erstellung von Vorschlägen für die Auswahl von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie deren Eignungsbeurteilung. Dem Vergütungsausschuss obliegt die Überwachung der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen.

3. Information über die Einhaltung der §§ 39b BWG sowie Anlage zu § 39b BWG (Vergütungspolitik)

Die Grundsätze der Vergütungspolitik der Addiko Bank AG sind, sowohl für variable als auch für fixe Vergütung, in einer entsprechenden Richtlinie festgehalten (Group Remuneration Policy). Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und adaptiert. Tragende Grundprinzipien der Vergütungspolitik-Richtlinie der Addiko Bank AG sind beispielsweise ein ausgewogenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Bezugsteilen sowie die Sicherstellung der Risikoadäquanz und Nachhaltigkeit in der Vergütungspolitik und des Zusammenhangs zwischen Leistung und Entlohnung. Die Group Remuneration Policy normiert die Vergütungspolitik und –praxis in der gesamten Gruppe.

4. Information zu § 64 Abs 1 Z 18 und 19 BWG

Die Angaben gemäß diesen Bestimmungen werden im Anhang des Geschäftsberichts veröffentlicht und unterliegen damit der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der aktuelle Geschäftsbericht steht auf der Website der Addiko Bank im Bereich Investor Relations/Finanzberichte  zur Verfügung.